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22 K 7247/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-26, 22 K 7247/19.A
22 K 7247/19.AVerwaltungsgericht26.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 22 K 7247/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1026.22K7247.19A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Dezember 2019 (Gesch.-Z.: ) wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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