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19 K 5732/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-12-18, 19 K 5732/18
19 K 5732/18Verwaltungsgericht18.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-18
Aktenzeichen: 19 K 5732/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1218.19K5732.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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