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23 K 8105/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-14, 23 K 8105/18
23 K 8105/18Verwaltungsgericht14.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 23 K 8105/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0114.23K8105.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 22. November 2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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