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22 K 4088/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-25, 22 K 4088/20
22 K 4088/20Verwaltungsgericht25.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 22 K 4088/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0125.22K4088.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 26. Juni 2020 wird aufgehoben, soweit darin mehr als 14,58 Euro festgesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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