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5 L 130/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-09, 5 L 130/21
5 L 130/21Verwaltungsgericht09.02.2021
Einzelfall einer einstweiliger Anordnung auf Aufenthaltssicherung wegen möglicher Aufenthaltserlaubnis aus nachhaltiger Integration (verneint)
Entscheidungsdatum: 2021-02-09
Aktenzeichen: 5 L 130/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0209.5L130.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 2 Abs. 3 AufenthG, § 25b AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG, § 60a AufenthG; §123 Abs. 1 VwGO,
Einzelfall einer einstweiliger Anordnung auf Aufenthaltssicherung wegen möglicher Aufenthaltserlaubnis aus nachhaltiger Integration (verneint)
Der Antrag auf Abschiebungsschutz wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
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