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22 K 1156/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-10, 22 K 1156/19
22 K 1156/19Verwaltungsgericht10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 22 K 1156/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0210.22K1156.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.884,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 26. Februar 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Berufung wird zugelassen.
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