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6 K 2044/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-26, 6 K 2044/18
6 K 2044/18Verwaltungsgericht26.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-26
Aktenzeichen: 6 K 2044/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0226.6K2044.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 14.12.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.02.2018 verpflichtet, die Festsetzungsbescheide vom 01.09.2015, vom 01.12.2015 und vom 04.03.2016 vollständig und die Festsetzungsbescheide vom 01.08.2015 und vom 03.06.2016 insoweit aufzuheben, als darin Rundfunkbeiträge für den Zeitraum April 2015 bzw. März 2016 festgesetzt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte 3/10 und die Klägerin 7/10.
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