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13 L 105/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-05, 13 L 105/21
13 L 105/21Verwaltungsgericht05.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-05
Aktenzeichen: 13 L 105/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0305.13L105.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung des Gerichts in dem Eilverfahren 13 L 105/21 aufgegeben, es zu unterlassen, die Antragstellerin als „Verdachtsfall“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung der Antragstellerin als „Verdachtsfall“ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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