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14 K 11353/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-30, 14 K 11353/17
14 K 11353/17Verwaltungsgericht30.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 14 K 11353/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0330.14K11353.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 7/10 und die Beklagte 3/10 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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