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21 K 1274/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-05, 21 K 1274/17
21 K 1274/17Verwaltungsgericht05.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-05
Aktenzeichen: 21 K 1274/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0505.21K1274.17.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Ziffern 7.1 und 7.2 der Regulierungsverfügung der Beklagten vom 20. Dezember 2016 (BK3g-16/072) werden aufgehoben, soweit das Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen betroffen ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 9/10, die Beklagte und die Beigeladene zu 1/10. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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