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20 K 11650/16.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-26, 20 K 11650/16.A
20 K 11650/16.AVerwaltungsgericht26.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 20 K 11650/16.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0526.20K11650.16A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 ihres Bescheides vom 30.11.2016 verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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