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12 K 162/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-31, 12 K 162/20
12 K 162/20Verwaltungsgericht31.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-31
Aktenzeichen: 12 K 162/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0831.12K162.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es betreffend den Bescheid der Beklagten vom 12.12.2019 übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.
Der Bescheid der Beklagten vom 16.11.2020 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, das Verfahren zur Prüfung, ob die Anerkennung der Vaterschaft missbräuchlich ist, einzustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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