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23 K 7046/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-08, 23 K 7046/18
23 K 7046/18Verwaltungsgericht08.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-08
Aktenzeichen: 23 K 7046/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0908.23K7046.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Der von der Beklagten durchgeführte Sofortvollzug zur Räumung und Beseitigung von Anlagen auf den Grundstücken Gemarkung D. , Flur 0, Flurstück 00 und Gemarkung D. , Flur 0, Flurstück 000 ab dem 13. September 2018 war rechtswidrig und wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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