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12 K 2065/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-24, 12 K 2065/17.A
12 K 2065/17.AVerwaltungsgericht24.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 12 K 2065/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0924.12K2065.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 02.02.2017 verpflichtet festzustellen, dass für den Kläger ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG besteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger fünf Sechstel und die Beklagte ein Sechstel.
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