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12 K 2235/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-24, 12 K 2235/17.A
12 K 2235/17.AVerwaltungsgericht24.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 12 K 2235/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0924.12K2235.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der den Kläger betreffenden Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 01.02.2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beklagte und die Klägerin jeweils die Hälfte.
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