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13 K 3677/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-30, 13 K 3677/17
13 K 3677/17Verwaltungsgericht30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 13 K 3677/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0930.13K3677.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
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