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12 L 1482/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-15, 12 L 1482/21
12 L 1482/21Verwaltungsgericht15.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-15
Aktenzeichen: 12 L 1482/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1015.12L1482.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Rechtsanwältin I. aus Köln
beigeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der Antragstellerin einstweilen eine Duldung zu erteilen.
Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils die Hälfte.
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