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33 K 4759/18.PVB•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-18, 33 K 4759/18.PVB
33 K 4759/18.PVBVerwaltungsgericht18.10.2021
Einer Zustimmungserklärung ist für den Personalrat zumindest nach Vollzug der Maßnahme durch die Dienststelle bindend und kann von ihm weder zurückgenommen noch angefochten, widerrufen oder gekündigt werden.
Entscheidungsdatum: 2021-10-18
Aktenzeichen: 33 K 4759/18.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1018.33K4759.18PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Kammer
Normen: § 69 BPersVG, § 70 BPersVG
Einer Zustimmungserklärung ist für den Personalrat zumindest nach Vollzug der Maßnahme durch die Dienststelle bindend und kann von ihm weder zurückgenommen noch angefochten, widerrufen oder gekündigt werden.
Der Antrag wird abgelehnt.
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