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15 K 191/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-20, 15 K 191/19
15 K 191/19Verwaltungsgericht20.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 15 K 191/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0120.15K191.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 29. November 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 28. November 2018 verpflichtet, die zum 1. Mai 2017 in der festgesetzten Stufe 5 zurückgelegte Erfahrungszeit der Klägerin auf drei Jahre und acht Monate zu bestimmen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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