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19 K 470/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-03, 19 K 470/20
19 K 470/20Verwaltungsgericht03.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 19 K 470/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0203.19K470.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 21.11.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.12.2019 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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