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23 K 1019/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-08, 23 K 1019/19.A
23 K 1019/19.AVerwaltungsgericht08.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-08
Aktenzeichen: 23 K 1019/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0208.23K1019.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 7. Februar 2019 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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