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13 K 208/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-08, 13 K 208/20
13 K 208/20Verwaltungsgericht08.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 13 K 208/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0308.13K208.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Klägerinnen,
Prozessbevollmächtigte: XXX
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Gz.: Z13 018 570002 0032 0006/19S, Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: XXX
wegen Einstufung der „Jungen Alternative“ als Verdachtsfall
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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