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5 K 2878/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-13, 5 K 2878/21
5 K 2878/21Verwaltungsgericht13.04.2022
Der Erlass normkonkretisierender und ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften zur Erleichterung (einheitlicher) Prognose- und Ermessensentscheidungen – wie hier der Erlass des MKFFI NRW vom 31.03.2021 zur „Regelung des Wohnsitzes von Personen, die nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Nordrhein-Westfalen unterliegen“ – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Prognoseentscheidung im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern.
Entscheidungsdatum: 2022-04-13
Aktenzeichen: 5 K 2878/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0413.5K2878.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 12a AufenthG
Der Erlass normkonkretisierender und ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften zur Erleichterung (einheitlicher) Prognose- und Ermessensentscheidungen – wie hier der Erlass des MKFFI NRW vom 31.03.2021 zur „Regelung des Wohnsitzes von Personen, die nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Nordrhein-Westfalen unterliegen“ – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Prognoseentscheidung im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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