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18 K 973/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-29, 18 K 973/20
18 K 973/20Verwaltungsgericht29.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 18 K 973/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0429.18K973.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheids verpflichtet, den klägerischen Antrag, mittels verkehrsrechtlicher Anordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt der L. Straße zwischen X. Straße und L1. Straße auf Tempo 30 km/h tags zu reduzieren, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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