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18 K 974/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-29, 18 K 974/20
18 K 974/20Verwaltungsgericht29.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 18 K 974/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0429.18K974.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 10. September 2020 verpflichtet, über den klägerischen Antrag, mittels verkehrsrechtlicher Anordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem im Lärmgutachten vom 26. Februar 2020 benannten Abschnitt 1 der N.------straße auf Tempo 30 km/h zu reduzieren, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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