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22 L 825/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-24, 22 L 825/22.A
22 L 825/22.AVerwaltungsgericht24.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 22 L 825/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0624.22L825.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antragstellerin wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.
Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwalt K. E. aus C. beigeordnet.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 2955/22.A gegen Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. April 2022 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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