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14 L 590/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-14, 14 L 590/22
14 L 590/22Verwaltungsgericht14.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-14
Aktenzeichen: 14 L 590/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0714.14L590.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 2180/22 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 7.3.2022 wird hinsichtlich der Regelung unter deren „Punkt I.“ wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung unter deren „Punkt II.“ angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt 19/20 und der Antragsteller 1/20 der Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.640,00 EUR festgesetzt.
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