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5 K 748/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-02, 5 K 748/18.A
5 K 748/18.AVerwaltungsgericht02.08.2022
1. Zwangsrekrutierungen durch Huthis knüpfen nicht an einen flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsgrund an. Vielmehr rekrutieren Huthis willkürlich und wahllos in allen von ihnen kontrollierten Landesteilen und Bevölkerungsgruppen, um den großen Bedarf an Kämpfern zu decken. 2. Allein die Weigerung, für die Huthis zu kämpfen, begründet keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungsgefahr. Dies kommt allenfalls bei Hinzutreten gefahrerhöhender Umstände in Betracht (hier verneint).
Entscheidungsdatum: 2022-08-02
Aktenzeichen: 5 K 748/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0802.5K748.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 3 AsylG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger.
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