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22 K 2618/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 22 K 2618/20
22 K 2618/20Verwaltungsgericht17.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 22 K 2618/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.22K2618.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 27. April 2020 wird aufgehoben, soweit er die Gebührenfestsetzung für die erteilten Befreiungen betrifft.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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