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7 K 5423/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-04, 7 K 5423/20
7 K 5423/20Verwaltungsgericht04.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-04
Aktenzeichen: 7 K 5423/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1004.7K5423.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 07.04.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.09.2020 verpflichtet, der Klägerin entsprechend der Variation IB-2166449-0200302-01 die Bezeichnung „Omeprazol G. 20 mg magensaftresistente Hartkapseln“ zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.
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