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5 K 5085/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-05, 5 K 5085/21
5 K 5085/21Verwaltungsgericht05.10.2022
Vereinbarkeit des § 60 a Abs. 6 AufenthG mit höherrangigem Recht, hier Artikel6 GG Atypische Fallkonstellation Beeinträchtigung des Rechtes auf Familienleben eines aufenthaltsberechtigten, weil gut integrierten Jugendlichen durch das Arbeitsverbot der faktisch alleinerziehenden Mutter mit der Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftstaates
Entscheidungsdatum: 2022-10-05
Aktenzeichen: 5 K 5085/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1005.5K5085.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 6 GG; § 60a Abs. 6 AufenthG; § 25a Abs. 1 und 2 AufenthG, § 25 b AufenthG
Vereinbarkeit des § 60 a Abs. 6 AufenthG mit höherrangigem Recht, hier Artikel6 GG
Atypische Fallkonstellation
Beeinträchtigung des Rechtes auf Familienleben eines aufenthaltsberechtigten, weil gut integrierten Jugendlichen durch das Arbeitsverbot der faktisch alleinerziehenden Mutter mit der Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftstaates
Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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