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8 K 4327/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-03, 8 K 4327/21
8 K 4327/21Verwaltungsgericht03.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-03
Aktenzeichen: 8 K 4327/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1103.8K4327.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Vollstreckung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2020 – 7 A 2372/18 – wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro.
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