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23 K 1991/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-14, 23 K 1991/20
23 K 1991/20Verwaltungsgericht14.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: 23 K 1991/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1214.23K1991.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheids unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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