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5 L 2082/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-02, 5 L 2082/22
5 L 2082/22Verwaltungsgericht02.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-02
Aktenzeichen: 5 L 2082/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0102.5L2082.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Dem Antragsgegner wird die Abschiebung ohne vorherige Organisation einer sicheren Übergabe im Zielstaat Bangladesch vorläufig untersagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250 Euro festgesetzt.
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