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8 K 5954/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-02, 8 K 5954/21
8 K 5954/21Verwaltungsgericht02.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-02
Aktenzeichen: 8 K 5954/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0102.8K5954.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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