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13 K 2382/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-19, 13 K 2382/21
13 K 2382/21Verwaltungsgericht19.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 13 K 2382/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0119.13K2382.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des ablehnenden Bescheides des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. Januar 2021 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 20. April 2021 verpflichtet, dem Kläger entsprechend seinem Antrag vom 17. Dezember 2020 Informationszugang zu gewähren, soweit nicht der Kläger auf die Offenlegung verzichtet hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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