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8 L 1867/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-27, 8 L 1867/22
8 L 1867/22Verwaltungsgericht27.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-27
Aktenzeichen: 8 L 1867/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0127.8L1867.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (8 K 6317/22) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 11. November 2022 wird in Bezug auf Ziffer I der Verfügung wiederhergestellt und in Bezug auf deren Ziffer II angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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