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17 K 238/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-31, 17 K 238/21
17 K 238/21Verwaltungsgericht31.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-31
Aktenzeichen: 17 K 238/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0131.17K238.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Bescheide der Beklagten vom 30.06.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2020 werden aufgehoben, soweit für die Flurstücke 00 und 000 ein Straßenbaubeitrag von mehr als 8.131,36 Euro und für das Flurstück 000 ein Straßenbaubeitrag von mehr als 539,72 Euro festgesetzt worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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