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19 K 3503/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-02-02, 19 K 3503/21
19 K 3503/21Verwaltungsgericht02.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: 19 K 3503/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0202.19K3503.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 27.04.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.06.2021 verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Erstattung von Beiträgen zur Unfallversicherung für das Jahr 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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