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24 L 1763/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-09, 24 L 1763/22
24 L 1763/22Verwaltungsgericht09.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-09
Aktenzeichen: 24 L 1763/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0309.24L1763.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
| 1. | Die aufschiebende Wirkung der Klage 24 K 3328/22 gegen den Haftungsbescheid sowie die damit verbundene Zahlungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 8. Februar 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Mai 2022 wird insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin den Antragsteller für Gewerbesteuerforderungen für das Jahr 2017 in Höhe von mehr als 50,00 Euro, für das Jahr 2019 in Höhe von 2.835,00 Euro sowie Nachforderungszinsen für das Jahr 2017 in Höhe von 234,00 Euro und das Jahr 2018 in Höhe von mehr als 64,80 Euro in Haftung nimmt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3. | | --- | --- | | 2. | Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.794,71 Euro festgesetzt. |
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