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23 K 6758/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-15, 23 K 6758/22
23 K 6758/22Verwaltungsgericht15.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 23 K 6758/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0315.23K6758.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des jeweiligen Kostengläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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