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23 K 5381/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-29, 23 K 5381/22
23 K 5381/22Verwaltungsgericht29.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-29
Aktenzeichen: 23 K 5381/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0329.23K5381.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 6. April 2022 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. August 2022 verurteilt, an die Klägerin 127,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. September 2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit gleicher Höhe leistet.
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