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4 K 4635/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-27, 4 K 4635/22
4 K 4635/22Verwaltungsgericht27.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 4 K 4635/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0427.4K4635.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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