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22 K 6212/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-10, 22 K 6212/22.A
22 K 6212/22.AVerwaltungsgericht10.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-10
Aktenzeichen: 22 K 6212/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0510.22K6212.22A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27.10.2022 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird aufgehoben. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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