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8 K 1445/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-11, 8 K 1445/23
8 K 1445/23Verwaltungsgericht11.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 8 K 1445/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0511.8K1445.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 23. Januar 2023 wird aufgehoben.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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