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22 L 1268/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-19, 22 L 1268/23
22 L 1268/23Verwaltungsgericht19.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-19
Aktenzeichen: 22 L 1268/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0719.22L1268.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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