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22 L 1309/23•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-01, 22 L 1309/23
22 L 1309/23Verwaltungsgericht01.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-01
Aktenzeichen: 22 L 1309/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0901.22L1309.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
| 1. | Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die – nach Maßgabe der nachfolgenden Beschlussgründe – den Maßstäben der Unterbringung von Obdachlosen genügt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3. | | --- | --- | | 2. | Der Wert des Streitgegenstands wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. |
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