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20 K 7603/18•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-07, 20 K 7603/18
20 K 7603/18Verwaltungsgericht07.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-07
Aktenzeichen: 20 K 7603/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0907.20K7603.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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