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33 K 5962/20.PVB•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-28, 33 K 5962/20.PVB
33 K 5962/20.PVBVerwaltungsgericht28.09.2023
Einem auf einer Weisung der übergeordneten Dienststelle beruhenden Handeln eines Dienststellenleiters sind bei Frage, ob es als Maßnahme zu qualifizieren ist, nicht etwaige weitere künftige Handlungen oder Entscheidungen zuzurechnen, die der Dienststellenleiter vorzunehmen hat, um eine mit der Weisung verfolgte Änderung des Rechtsstands der Beschäftigten herbeizuführen.
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 33 K 5962/20.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0928.33K5962.20PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Normen: § 70 Abs. 1 BPersVG 2021 § 69 Abs. 1 BPersVG 1974
Einem auf einer Weisung der übergeordneten Dienststelle beruhenden Handeln eines Dienststellenleiters sind bei Frage, ob es als Maßnahme zu qualifizieren ist, nicht etwaige weitere künftige Handlungen oder Entscheidungen zuzurechnen, die der Dienststellenleiter vorzunehmen hat, um eine mit der Weisung verfolgte Änderung des Rechtsstands der Beschäftigten herbeizuführen.
Der Antrag wird abgelehnt.
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