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8 K 3117/21.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-09-28, 8 K 3117/21.A
8 K 3117/21.AVerwaltungsgericht28.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 8 K 3117/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0928.8K3117.21A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 2021 wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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